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Meine Kanäle: Comedy & Cartoons / Reise-Abenteuer / Vlog-Schrott
8. Februar 2007 / 15:39

§1 leid, leid, leid …

Wozu dienen eigentlich Ausnahmen im Deutschen Steuerrecht, wie z.B. bei der Angaben der Steuerpflichtigen Einkünfte im Gewerbebetrieb:

„Gewinn bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Zeile 48 a)“

„Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr“

„Spenden/Beiträge für Kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke (Zeile 38)

Ich weiss zwar, was Organe sind, aber woher weiss ich, ob mein „Unternehmen“ ein „Organträger“ ist oder eine „Organgesellschaft“. Geht das nur mir so, oder klingt das ziemlich bekloppt?

Wozu dienen amtliche Beschreibungen wie diese hier (Bitte langsam lesen und ruhig bleiben!) und woher zur Hölle weiss ich, was der Unterschied zwischen „Gewinn (Zeile 17)“ und „Gewinne i.S.d. §5a Abs. 4 EStG (Zeile 17a)“ ist und ob ich beim Gewerbesteuermessbetrag (was auch immer das ist) Angaben zu den Zeilen 27 bis 32 machen will??

Wieso muss ich als einfacher selbstständig Tätiger mit so einem Krampf belästigt werden?

Wo lag überhaupt der Sinn darin, dass ich jetzt schon wieder eine Woche meines Lebens damit verschwendet habe, die VERKACKTE Steuererklärung des Jahres 2005 fertigzustellen!??

WER BEZAHLT MIR DIE VERLORENE LEBENSZEIT UND -FREUDE??

*kröch*

Herr Werner, wollen Sie nicht bitte für den Posten des Finanzministers kanidieren? Gerne auch Parteilos! Ich bin das Steuersystem in Deutschland so leid …

 
 


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