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Meine Kanäle: Comedy & Cartoons / Reise-Abenteuer / Vlog-Schrott
21. November 2007 / 23:44

Die sexuelle Orientierung ist eine Fluggastdate

Immer wieder blieb ich in den letzten Wochen auf verschiedenen Webseiten an dieser Nachricht hängen. Zu absurd und unglaubwürdig erscheint es mir, dass 62 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus, eine Entscheidung aus dem Herzen Europas dazu führen soll, dass sensible Informationen, wie zum Beispiel über die sexuelle Orientierung von Menschen, erhoben und an andere Staaten ausserhalb der EU weitergegeben werden. Zwar sollen diese sensiblen Daten dann sofort gelöscht werden – die weniger sensiblen bleiben aber bis zu 15 Jahre (USA) bzw. 13 Jahre (EU) gespeichert.
In bestimmten Situationen können sich die Behörden aber auch ausdrücklich die Übermittlung der sensiblen Daten herausbedingen.

In der Weimarer Republik hatte die Polizei – zum Teil heimlich – einen Datenbestand zusammengetragen, der am Ende etwa 100.000 Männer umfasste. Die Liste sollte einen Überblick über die in Deutschland lebenden Schwulen verschaffen und ist später als „Rosa Liste“ bekannt geworden. Ursprüngliches Ziel der Polizei war es, mögliche Verstösse gegen den §175, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte, leichter zu verfolgen.
Die Nazis hatten sich dieser Datenbestände bedient. Nach ihrer Machtergreifung wurde 1935 der §175 zunächst verschärft. Anschliessend half ihnen die Liste Schwule zu verfolgen, sie einzusperren, zu quälen, zu kastrieren und in medizinischen Experimenten zu verstümmeln. Von den mindestens 10.000 bis 15.000, die später in Konzentrationslager landeten, kamen rund 53% ums Leben.

Es gibt erstaunlich viele Deutsche, die sich die Neuauflage eines menschenverachtenden Systems wie das der Nazis nicht vorstellen können. Nicht in Deutschland. Nicht in einem anderen demokratischen Land. Es sind Menschen, die sich den Euphemismus „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ eingerahmt über die Haustüre nageln würden, allein aus dem unbedingten Glauben, der eine Halbsatz verhalte sich zum anderen wie das „if you had“ zum „would have been“.
Dabei kann derjenige, der den Staat als unbestechlichen Hüter der Gerechtigkeit wahrnimmt auch nicht glauben, dass dieser Staat sich irren kann oder ungerechte Entscheidungen trifft. Entscheidungen, die ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Eigenschaft, das oder die heute toleriert wird, schon morgen vielleicht sanktionieren. „Wer nichts zu verbergen hat…“.

Man stelle sich das Beispiel eines in den USA lebenden Chinesen vor. Nun stelle man sich weiter vor, China und die EU bekämen tierisch Zoff, woraufhin China die Einreisefreiheit der EU-Bürger einschränkt und Europa die Einreisefreiheit der Chinesen.
Nun will der amerikanische Chinese, dem der Zoff zwischen China und Europa eigentlich gestohlen bleiben könnte, wie jedes Jahr nach Deutschland, um einen Freund zu besuchen, und prompt wird sein Visum abgelehnt oder zumindest die Vergabe erschwert, weil er die chinesische Staatsbürgerschaft hat. Hat der Chinese was zu verbergen? Hat er etwas zu befürchten? Unwahrscheinlich? Bestimmt nicht.

Aber längst ist nicht jedes Verhalten und sind nicht alle Eigenschaften so unveränderlich wie die nationale Herkunft. Auch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder politischen Partei kann Probleme verursachen. Deutschen in den 70er Jahren, bei denen tatsächliche oder angebliche Zweifel am Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung bestanden wurde mit dem Radikalenerlass ein faktisches Berufsverbot erteilt, sofern sie im öffentlichen Dienst (Lehrer, Beamte) tätig waren. Bei der Beurteilung, ob freiheitlich oder nicht, spielten natürlich politische Überzeugungen die vorderste Rolle. Tatsächliche Straftaten mussten für die Ungleichbehandlung gar nicht nachgewiesen werden. „… hat auch nichts zu befürchten“.

Persönliche Daten können von Staaten missbraucht werden, und zum Teil werden sie das auch – nämlich ohne Gesetzesgrundlage. Umfangreiche Listen, die verdachtslos oder zumindest ohne handfeste Grundlage angefertigt werden, machen Missbrauch möglich und das sehr effizient. Geschädigte eines solchen Systems sind sehr oft Menschen, die eigentlich gar nicht im Visier des gegen sie angewandten Gesetzesentwurf standen, aber die nun als Kollateralschaden bei dem selbstzerstörerischen Krieg gegen Terror und Kriminalität auf der Strecke bleiben. Dass es um die Bekämpfung von Terrorismus schon lange nicht mehr geht, zeigt auch die Liste der Straftaten, die nach den Wünschen der europäischen und amerikanischen Behörden durch die umfangreiche Passagiernachverfolgung einfacher aufzuklären seien:

  • Terrorismus und damit zusammenhängende Straftaten,
  • andere schwere Straftaten einschließlich organisierter Kriminalität von grenzüberschreitender Dimension und
  • Flucht vor Haftbefehlen bzw. vor Gewahrsamnahme im Zusammenhang mit jenen Straftaten.

(Quelle: Datenschutzhinweise des Reiseveranstalters Adeo Reisen (https://www.newyork-reisen.de/bilder/Datenschutzhinweise.pdf gelöscht)

So berechtigt die Bekämpfung der genannten Straftaten erscheinen mögen, so sehr frage ich mich, was es den Staat angeht, wohin ich, Manfred, 30, Deutscher, fliege, woher ich komme, mit wem ich fliege, was ich im Flugzeug esse und was ich alles mitnehme? Werde ich des Terrorismus verdächtigt oder einer schweren Straftat? Ist jeder, der ein Flugzeug mit einem One Way Ticket betritt ein potentieller Selbstmordattentäter? Was geht es die amerikanischen Behörden an, ob ich vor meinem Flug nach New York vorher in Amsterdam war, in Belgrad oder in Ulan Bator?

Selbst wenn man dem eigenen Staat vertrauen mag, kann man das gleiche auch von Staaten sagen, mit dessen Rechtssystem man gar nicht aufgewachsen ist und darauf auch gar keinen Einfluss hat? USA anyone?

Die neue Regeln zur Übermittlung von Fluggastdaten von oder in Länder außerhalb der EU sieht unter anderem die Übermittlung der folgenden Daten aus dem Passagierdatensatz (PNR) vor:

  1. Ein Code zur Identifizierung des PNR
  2. Datum der Reservierung und der Ausstellung des Flugscheins
  3. Geplante Abflugdaten
  4. Name(n) des Passagiers
  5. Informationen über Vielflieger- und Bonusprogramme und gewährte Rabatte
  6. Andere Namen im PNR, einschließlich Zahl der Reisenden im PNR
  7. Alle verfügbaren Kontaktinformationen (einschließlich Auftraggeberinformationen)
  8. Alle verfügbaren Zahlungs-/Abrechnungsinformationen (ohne weitere Transaktionsdetails für eine Kreditkarte oder ein Konto, die nicht mit der die Reise betreffenden Transaktion verknüpft sind)
  9. Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
  10. Reisebüro/Sachbearbeiter des Reisebüros, bei dem das Ticket gebucht wurde
  11. Code-Sharing-Informationen (gemeinsames Anbieten von Flügen durch mehrere Fluggesellschaften; ein einzelner Flug erhält hierbei verschiedene Flugnummern)
  12. Informationen über Aufspaltung/Teilung einer Buchung
  13. Reisestatus des Fluggastes (einschließlich Bestätigungen und Eincheckstatus)
  14. Information über das Ticket, einschließlich Flugscheinnummer, Angabe, ob Flugschein für einfachen Flug, sowie Automatic Ticket Fare Quote (automatische Tarifabfrage)
  15. Sämtliche Informationen zum Gepäck
  16. Sitzplatzinformationen, einschließlich Sitzplatznummer
  17. Allgemeine Bemerkungen einschließlich Informationen zur besonderen Behandlung des Passagiers (OSI – Other Service Information, SSI – Special Service Information, SSR – Special Service Requests; enthalten Information z.B. für Passagiere mit Behinderungen, besonderen Essenswünschen o.Ä.)
  18. Etwaig erfasste APIS-Daten (Advance Passenger Information System – beinhaltet Daten zu Namen, Adressen, Passnummer sowie, falls vorhanden, biometrische Daten aus den Ausweisdokumenten)
  19. Alle Änderungen der unter den Nummern 1 bis 18 aufgeführten Daten

(Quelle: www.datenschutz.net)

Insbesondere im Punkt 17 werden Informationen übermittelt, die z.B. auf Gewohnheiten, Krankheiten oder Behinderungen einer Person schließen lassen. Gegebenenfalls aber auch auf die politische Ausrichtung, das Religionsbekenntnis oder die sexuelle Orientierung.
Es ist zwar vorgesehen, dass die US-Heimatschutzbehörde, welche die Daten in Empfang nimmt, diese sogenannten „heiklen“ Daten selbstständig löscht. Andererseits bleibt es für die europäischen Behörden beim guten Vertrauen, denn ob der EU-Datenschutzbeauftragte den US-Heimatschützern persönlich über die Schulter schaut, kann man bezweifeln. Dass die Daten, die durchkommen, dann aber sogar dem amerikanischen FBI zur Verfügung stehen, das ist beschlossene Sache.

Man mache sich an dieser Stelle klar, dass durch die Übermittlung bestimmter Reise-Informationen, wie zum Beispiel der Bedarf bestimmter Medikamente im Flugzeug Rückschlüsse auf Krankheiten wie HIV/AIDS zulassen. Man rufe sich an dieser Stelle in Erinnerung, dass im demokratischen Staat USA – der Staat, in dem die ersten Fälle von HIV entdeckt und dokumentiert wurden – ein noch heute geltendes Einreiseverbot für HIV-Infizierte oder AIDS-kranke besteht. „Wer nichts zu verbergen hat …“

15 Jahre. Da kann man nur hoffen, dass man in keinen Staat fliegt, mit dem sich Europa oder die USA in absehbarer Zeit zofft.
Vielleicht sollte man auch einfach besser gar nicht mehr reisen.

 
 


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