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Meine Kanäle: Comedy & Cartoons / Reise-Abenteuer / Vlog-Schrott
16. August 2007 / 20:54

Ach so, ein Missverständnis!

Schaum

Falsch verstandene Meinungsfreiheit? Lieber F!XMBR, Du hast da was falsch verstanden. Realität wird nicht durch Gesetze legitimiert, es sei denn sie basiert auf einem Hausmeisterkomplex.
Wenn Du schon aufforderst, das Grundgesetzorakel in seiner Gänze zu lesen, dann füge doch bitte hinzu, dass jeder Nichtjurist dazu angehalten sei, auch nachzuschlagen, was bestimmte Worte im Gesetzesdeutsch bedeuten. Nicht jeder weiss, dass „Meinung“ vor Gericht nicht die Bedeutung hat, die man aus dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch kennt. Wäre das nämlich so, dürfte keine Beleidigung und keine Schmähkritik jemals vor Gericht gelangen. Meinung, wie ich sie kenne, ist nicht angehalten „nett“ zu sein, und auch auf keinen Fall gleichzusetzen mit einer Tatsachenbehauptung. Meinung ist persönliches Empfinden und wenn das persönliche Empfinden extrem negativ ist, muss das von anderen ausgehalten werden. Wer dagegen juristisch vorgeht, hat das Prinzip „Meinung“ und vor allem „freie Meinungsäusserung“ nicht kapiert. Wer diese Justizverbiegung dann auch noch akzeptiert, macht sich moralisch fragwürdig.
Zudem ist ein juristisches Vorgehen gegen Meinung schlicht sinnfrei. Meinung lässt sich mit einer Strafe oder Strafandrohung nicht verhindern. Genau das wird aber bei „Beleidigungen“ oder auch bei „Geschäftsschädigenden Äusserungen“ – immer wieder versucht. Vergeblich: Wenn ich jemanden „Arschloch“ nenne und dafür zu 1500 Euro Abmahnstrafe verknackt werde, denke ich hinterher immer noch „Arschloch“, oder sogar: „Geldgieriges Arschloch“. Und neben mir, denken viele andere das dann auch. Wenn ich über eine Firma sage: „Betrüger-Firma“ und die Firma mich dafür abmahnt, denke ich und viele andere anschliessend: „Dreiste Betrüger-Firma!“.
Denken ist noch nicht ausgesprochene Meinung. Und Denken ist nicht regelbar.
Überhaupt sind viele menschliche Verhaltensweisen nicht gesetzlich regelbar und es besteht auch gar kein Grund, alles regeln zu müssen. Wer masst sich überhaupt an, diese Regelung trotzdem immer wieder zu fordern? Irgendein Bloggerstammtisch etwa? Oder eine Firma, die es jetzt nicht so toll findet, wenn jemand über ihre illegalen Handlungen berichtet?

Überhaupt, geht es in den von Dir genannten Abmahnverfahren denn tatsächlich um „geschäftsschädigende Äusserungen“ oder nicht doch eher „Beleidigungen“? In einem flappsigen Satz in einen Nazi-Kontext gestellt zu werden, kann doch niemand ernsthaft als Tatsachenbehauptung und „geschäftsschädigend“ ansehen. Wo wird denn da geschädigt? Glaubt tatsächlich jemand, dass ein alter 68er das hört/liest und beschliesst: „Wenn die nationalsozialistisch sind, kauf ich da nicht mehr ein.“. Das ist doch weltfremd. Sorry, aber hier geht’s um Beleidigungen und Beleidigungen sind pillepalle. Mehr als das: Sie sind geschmäcklerisch. Schon allein deshalb verbietet es sich, sie strafrechtlich zu verfolgen. Dich zum Beispiel würde es stören, „Arschloch“ genannt zu werden, mich dagegen laesst das sowas-von-kalt. Es ist mir tatsächlich egal, so genannt zu werden, ganz ehrlich, weil ich mir meines menschlichen Wertes sehr sicher bin, und keinen Bezug zur angestrebten Beleidung herstellen kann. Wenn aber zwei Menschen auf das gleiche Wort so verschieden reagieren, dann ist das geschmäcklerisch. Würde vor Gerichten unter geschmäcklerischen Aspekten verhandelt, dann müsste jedes x-beliebige Wort potentiell beleidigend sein. Dann dürfte ein Pianist, dessen Klavierspiel ein Kritiker als „langweilig“ bezeichnet, automatisch klagen dürfen, wenn für ihn „langweilig“ die ultimativ schlimmste Beleidigung darstellte.
Das ist aber eben das Problem: Es gibt keinen Beleidigungskonsens. Für einen Blogger wie Dich sind Beleidigungen etwas anderes als für mich. Und für mich sind Beleidigungen etwas anders als für eine x-beliebige abmahnende Firma. Schon allein aus diesen Unterschieden heraus verbietet es sich, Beleidigungen vor Gericht zu verhandeln. Aus den gleichen Gründen verbietet es sich sogar zu sagen, dass einem die derzeitigen Abmahnfälle schnuppe sein können. Abgesehen davon, dass es mir peinlich wäre, wenn einer meiner Artikel von Callactive zur Untermauerung der eigenen Position zitiert würde.
Du sagst, dass wir uns um die Herren Niggemeier, Winks und Häusler keine Sorgen machen müssten, weil sie eh keine richtigen Blogger seien, weil zu gross und zu schwer. Nun, ich bin ehrlich gesagt keine Size-Queen und entsprechend anderer Meinung. Ob sie tatsächlich mehr Möglichkeiten zur gerichtlichen Gegenwehr haben als ein Kleinblogger sei auch mal dahingestellt. Dagegen übersiehst (?) Du aber, dass grosse Blogs auch erheblich größere Abmahnsummen zahlen müssen, weil die veranschlagten Streitwerte sich an der vermuteten oder tatsächlichen Reichweite der Blogs messen. Zum anderen weist Du auch nicht darauf hin, dass grosse Blogs Vorbilder für Kleinblogger sind. Was passiert nun, wenn Herr Niggemeier wegen Pillepalle abgemahnt wird und vor Gericht unterliegt? Genau. Zigdutzend Kleinblogger fangen an investigativ das Internet mit firmenkritischen Artikeln zu überschwemmen und machen allem Bösen den Garaus und erringen einen Sieg für die Meinungsfreiheit? Haha.
Nein, leider nicht. In der Regel kriegt der Durchschnittsblogger dann das Grausen und schreibt nur noch über Blümchenthemen, Blümchenfirmen und Blümchenerlebnisse. Wieso die finanzielle Existenz aufs Spiel setzen für ein bisschen Gerechtigkeitssinn? Sorry, ich weiss nicht, wie’s Dir geht, aber ich will das nicht. Lieber eine Beleidigung (in einem Kommentar!) zu viel, als einen guten und wichtigen Artikel (und die Diskussion darüber!) zu wenig.

Und jetzt geh ich mir erst mal den Mund ausspülen.

 
 


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