Münchner Oberlandesgericht findet Links auf Bilder verletzend
4. August 2007 / 00:20
Bei *dem* Link kann ich das allerdings verstehen: Es zeigt einen bekannten Münchner Anwalt, oberkörpernackt beim Paintball-Spiel.
Wenn ich mir das so ansehe, brennen auch meine Augen.
Ich fürchte aber, das OLG meinte das etwas anders. Sehr zum Nachteil des Heise Verlags.
*creutz*




Am 4. August 2007 um 13:53 Uhr
Die Bayern scheinen mitunter ein recht arachisches Verständnis vom Recht zu haben ;-)